Rechtliches

Erklärung zur Barriere­freiheit

Informationen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für die Website www.123bewertet.de und die WebApp 123bewertet.

Entwurf. Die Angaben zum Stand der Vereinbarkeit sind vor Veröffentlichung durch eine Prüfung der WebApp zu bestätigen. Offene Stellen sind mit [Klammern] markiert.

Anwendungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website www.123bewertet.de und die darüber angebotene WebApp 123bewertet. Anbieter ist Stefan Brinkmann – 123bewertet, Weißenberger Weg 209, 41462 Neuss.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir sind bemüht, unsere Dienste im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen. Die Website ist mit folgenden Maßnahmen gestaltet:

  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, sichtbarer Fokus, Sprunglink zum Inhalt.
  • Ausreichende Farbkontraste; Informationen werden nicht allein über Farbe vermittelt.
  • Skalierbare Schrift, responsive Darstellung bis 280 px Breite, Beachtung reduzierter Bewegung.
  • Aussagekräftige Alternativtexte für Bilder, semantische Überschriften und Landmarken.
  • Formulare mit beschrifteten Feldern und Fehlermeldungen in Textform.

Die WebApp ist [vollständig / teilweise] mit den Anforderungen vereinbar. [Bekannte Einschränkungen benennen, z. B.: Der Formeleditor ist mit Screenreadern nur eingeschränkt bedienbar; Diagramme in der Statistik werden zusätzlich als Tabelle bereitgestellt.]

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung. Sie wird jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen überprüft.

Feedback und Kontakt

Sind dir Barrieren aufgefallen, oder brauchst du Inhalte in einer anderen Form? Schreib uns an barrierefreiheit@123bewertet.de oder über das Kontaktformular. Wir antworten innerhalb von [zwei Wochen].

Durchsetzungsverfahren

Sollten wir auf deine Rückmeldung nicht zufriedenstellend reagieren, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden: [Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Magdeburg – Zuständigkeit prüfen].

Stand: September 2026

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